Profitieren Sie von den tollen Fördermöglichkeiten und somit erheblichen Zuschüssen für die Heizungssanierung in Bestandsgebäuden. Gefördert werden effiziente Wärmepumpen von der KfW.
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können ab sofort einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.
Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
Gerne berechnen wir Ihre Fördersumme bei Erstellung eines individuellen Angebotes
- natürlich vollkommen unverbindlich.